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Energieausweis
Zeiten ändern sich, somit auch Gesetze und damit die Anforderungen an unsere Gebäude!

Wann braucht man einen Energieausweis?

  • Bei Einreichung zur Erlangung eines Baubescheids bei Neu– Zu- oder Umbau
  • Umfassende Sanierung von Gebäuden*

Gemäß Landesgesetz seit 01.April 2008

info_icon.jpgNähere Informationen:
Landesgesetzblätter Steiermark 
Suchworte: "27/2008"

energieausweis.jpg

NEU ab 1.Jänner 2009!

  • Beim Verkauf von Immobilien
  • Bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, welche bereits vor dem 01.Jänner 2006 errichtet wurden.

info_icon.jpgNähere Informationen:
EAVG (Energieausweisvorlagegesetz)



Energieausweis für Wohngebäude

energieausweis_wohn.jpg


Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

energieausweis_nwohn.jpg


*Umfassende Sanierung:  zeitlich Zusammenhängende Renovierungsarbeiten an Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m², wenn deren Gesamtbaukosten 25 % des Bauwertes überschreiten, oder wenn zumindest 25% der Gebäudehülle des konditionierten Bruttovolumens einer Renovierung unterzogen werden Oder wenn zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil instand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschossdecke, Fassadenfläche, Haustechniksystem — der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen
 
 
 
 
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